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Publikationsordnung der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig

 

1. Allgemeine Voraussetzungen

1.1 Wissenschaftliche Qualität

Die Feststellung der wissenschaftlichen Qualität sowie die Befürwortung zur Veröffentlichung erfolgen durch die jeweiligen verantwortlichen Gremien der Akademie (Klassen und Kommissionen).

1.2 Sprachlich-technische Qualität des Manuskripts

Eingereichte Manuskripte müssen satzreif sein (d. h. vollständig, sprachlich und formal sorgfältig durchgearbeitet) und ansonsten den „Technischen Anforderungen der SAW an Manuskripte" genügen. Für Tagungsbände u. a. Sammelwerke gelten außerdem die „Richtlinien für die Herausgeber von Sammelwerken".

 

1.3 Finanzierbarkeit

Publiziert werden kann, was im Rahmen des Akademiehaushalts finanzierbar ist. Es gilt das Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

2. Rechtliche Grundlagen

Es gilt das deutsche Urheber- und Verlagsrecht. Inhalt und Zustandekommen der Werke müssen den „Regeln der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ entsprechen.

Autoren und Herausgeber müssen im Besitz der Urheberrechte am jeweiligen Werk sein. Ferner müssen sie für Werkbestandteile, die von Verwertungsrechten Dritter nicht frei sind, von den Inhabern dieser Verwertungsrechte die Nutzungsgenehmigungen in allen (vor allem auch den digitalen) Nutzungsarten einholen.

Die Verwertungsrechte an den zu veröffentlichenden Werken werden der Akademie übertragen. Bei Autoren und Herausgebern, die im Anstellungsverhältnis der Akademie beschäftigt sind, ergibt sich diese Rechtsübertragung aus ihrem Arbeitsvertrag. Mit allen übrigen Urhebern wird zu jedem Werk ein Autoren- bzw. Herausgebervertrag geschlossen.

Herausgeber von Sammelwerken handeln als Vertragspartner gegenüber der Akademie rechtlich stellvertretend für alle beteiligten Autoren des Sammelbandes. Ihnen wird empfohlen, sich gegenüber den beteiligten Autoren der Einzelbeiträge hinsichtlich der Urheber- und Verwertungsrechte abzusichern.

Die Akademie übt die ihr übertragenen Verwertungsrechte selbst aus oder überträgt sie einem Verlag ihrer Wahl.

Autoren und Herausgeber werden an einem eventuellen Verkaufserlös ihrer Werke nicht beteiligt.

 

3. Verantwortlichkeiten / Berechtigungen

Die Akademie überträgt die Herstellung der Werke ganz oder teilweise einem Verlag oder besorgt sie in eigener Regie.

Die Durchführung von Satz und Layout sowie die Organisation der Buchproduktion (Print und elektronische Publikation) obliegen dem Ressort Herstellung der Akademie.

Die Verhandlung mit Verlagen und die Ausarbeitung von Verlagsverträgen obliegen dem Referenten für Publikationsangelegenheiten der Akademie.

Die Verwaltung der Finanzen für den Druck und die Unterzeichnung von Aufträgen zur Herstellung nimmt der Generalsekretär vor.

Verlagsverträge werden vom Präsidenten, in seiner Stellvertretung vom Vizepräsidenten unterzeichnet.

Die Druckfreigabe (Imprimatur) wird von den am Werk beteiligten Urhebern erteilt. Bei Publikationen aus den Vorhaben der Akademie ist der zuständige Projektleiter berechtigt, die Veröffentlichung von seiner unterschriftlichen Zustimmung abhängig zu machen. Sammelbände imprimiert der Herausgeber als Inhaber des Urheberrechts am Gesamtwerk, nachdem er das Imprimatur der Autoren der Einzelbeiträge eingeholt hat.

 

4. Publikationsreihen der Gelehrtengesellschaft

Reguläre Publikationen der Akademie sind die "Sitzungsberichte", die "Abhandlungen" und das "Jahrbuch". Darüber hinaus kann die Akademie nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten und Erfordernisse weitere Schriftenreihen herausbringen.

4.1 Sitzungsberichte

In den Sitzungsberichten werden in der Regel die aus den Plenarvorträgen hervorgegangenen Beiträge der Mitglieder veröffentlicht. Die Befürwortung der Veröffentlichung erfolgt in der zuständigen Klasse durch Mehrheitsbeschluss, der protokolliert wird. Gutachten sind nicht erforderlich.

Sitzungsberichte sollen den Umfang des Vortrags nicht nennenswert übersteigen. (ca. maximal 40 Manuskriptseiten zu je maximal 2000 Zeichen), wobei Abbildungen und Tabellen in diesem Umfang bereits enthalten sein müssen.

Satzreife Manuskripte von Sitzungsberichten sollen in der Regel spätestens ein Jahr nach dem Vortragstermin eingereicht werden. In begründeten Fällen kann eine Terminverlängerung bei dem Sekretar der zuständigen Klasse beantragt werden.

4.2 Abhandlungen

In die Abhandlungen werden umfangreiche Forschungsergebnisse der Mitglieder und Arbeiten anderer Gelehrter aufgenommen, sofern sie mit Einwilligung der Urheber von einem Mitglied in der betreffenden Klasse vorgelegt werden.

Die Befürwortung zur Veröffentlichung erfolgt in der zuständigen Klasse durch Mehrheitsbeschluss, der protokolliert wird. Für diese Entscheidung werden von dem Sekretar der zuständigen Klasse mindestens zwei Gutachten eingeholt und bei den Unterlagen der Sekretare aufbewahrt.

4.3 Weitere Schriftenreihen

Für die Reihe „Quellen und Forschungen zur sächsischen und mitteldeutschen Geschichte“ gilt das gleiche Prozedere wie für die „Abhandlungen“. Die Gutachten werden durch das Heraus-geberkollegium eingeholt und an den Sekretar der Phil.-hist. Klasse übergeben.
Das Jahrbuch sowie das Journal „Denkströme“ unterliegen als zentrale Publikationen der Akademie keiner Begutachtung.
Über die Aufnahme von Werken in die Reihe „Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig“ entscheidet das Präsidium.

 

 

5. Publikationen der Forschungsvorhaben

Die Feststellung der wissenschaftlichen Qualität dieser Publikationen erfolgt durch die Vorhabenbezogenen Kommissionen und den Projektleiter. Eine Begutachtung einzelner Werke und ihre Befürwortung zum Druck durch die Klassen sind bei den planmäßig erscheinenden Werken nicht erforderlich.

Über außerplanmäßige Veröffentlichungen (Beibände und sonstige Begleitpublikationen) entscheidet dagegen die zuständige Klasse. Dazu werden vom Kommissionsvorsitzenden mindestens zwei Gutachten eingeholt und dem Sekretar der zuständigen Klasse vorgelegt. Schwerpunkt der Begutachtung soll außer der wissenschaftlichen Qualität vor allem sein, ob das Werk eine hinreichende inhaltliche Nähe zum jeweiligen Projekt aufweist. Die Gutachter dürfen nicht zugleich Mitglieder der betreffenden Kommission sein.

 

Technische Anforderungen an Manuskripte

Allgemeine Manuskriptbeschaffenheit; Dateien und Papierausdruck

Zum vollständigen Manuskript gehören sämtliche Bestandteile (Inhaltsverzeichnis, Titelformulie­rung, Abbildungen, Bildnachweis, Tabellen, Register usw., Text- und Bilddateien). Sie dürfen nicht als Dubletten vorliegen und müssen eindeutige Dateinamen haben. Das Manuskript ist in elektronischer Form einzureichen (siehe Dateiformate). Beizufügen ist ein PDF des vollständigen Manuskripts.

 

Dateiformate

Text: doc, docx, rtf („Microsoft Word „), odt („Open Office“), pages oder tex („LaTex“)

Bilder: Zulässig sind alle gängigen Datenformate (jpg, tif, eps, png, PDF); auf Nachfrage ist zu jedem Bild ein Papierausdruck zu liefern, der ersatzweise als Scanvorlage genutzt werden kann, falls sich die Bilddatei nicht weiterverarbeiten lässt.

 

Seitengestaltung, Schrift/Schriftgrößen, Überschriften

 Schrift:                      Times New Roman

 Schriftgröße:            Fließtext 12 Punkt (Fußnoten, Bildunterschriften usw. 10 Punkt)

 Zeilenabstand:         einfach

 Überschriften:          

  • 1. Überschrift: 14 Punkt fett
  • 2. Überschrift: 12 Punkt fett
  • 3. Überschrift: 12 Punkt gerade (nicht fett, nicht kursiv)
  • 4. und weitere Überschriften: 12 Punkt kursiv (nicht fett)

 

Sonderzeichen

Für die meisten Bedürfnisse ist der in „Word“ zugängliche Vorrat an griechischen, osteuro­päischen und anderen Sonderzeichen in der Standardschrift Times New Roman ausreichend. Für Zeichen, die in diesem Vorrat (Unicode) nicht enthalten sind, können gesonderte Fonts benutzt werden, sofern die Font-Dateien zusammen mit dem Manuskript eingereicht werden. Autoren bzw. Herausgeber müssen im Besitz der Lizenz für die Nutzung der jeweiligen Fonts sein.

 

Nicht erwünscht:

  • manuelle Silbentrennung
  • manuelle Zeilenumbrüche innerhalb eines Absatzes
  • Verwendung spezieller Formatvorlagen

 

Zusätzliche Hinweise:

  • Große Textmengen (ab ca. 300 Seiten) sollten in mehrere Dateien aufgesplittet werden.
  • In Literaturverzeichnissen ist jede bibliographische Einheit ein eigener Absatz; das gleiche gilt für Anmerkungen Fußnoten, Aufzählungsglieder und Überschriften.
  • Formatierungen aller Art sollten sparsam, einheitlich und zweckmäßig angewendet werden.
  • Die Position der Bilder und Tabellen innerhalb des Manuskripts muss eindeutig sein.
  • Bei Verwendung von Bildern sollte ein Bildnachweis mitgeliefert werden.
  • Bei der Angabe von Internetlinks als Quelle sollte das Datum des letzten Aufrufs angegeben werden.

 

Hinweise zur Bilddaten-Übergabe zwecks Printproduktion

Office-Daten (Bilder/Graphiken)

  • Originale (Excel-Tabellen, Power-Point-Präsentationen) bei Manuskriptabgabe mitliefern.

 

TIF/JPG

  • Graustufen- und Farbbilder sollten nach Möglichkeit eine Auflösung von 300 dpi haben, aber auf jeden Fall muss der Inhalt des Bilds in der im Druckbild verwendeten Größe gut erkennbar sein.
  • Tiff/JPG-Bilder dürfen nicht aus Officeprogrammen exportiert werde (z. B. PowerPoint, Excel, Word). Die Auflösung ist für die Druckqualität nicht ausreichend. In diesen Fällen ist die Originaldatei mitzuschicken (siehe Office-Daten).
  • Bei vom Autor bearbeiteten Bildern soll immer auch das Original mitgeliefert werden.

 

EPS

  • Alle Schriften sind im EPS mitzuspeichern, eventuell sind Schriften zu Kurven/Pfaden zu konvertieren.

 

Zusätzliche Hinweise:

  • GIF-Dateien sind zu vermeiden.
  • Dateien aus CorelDraw/FreeHand werden ausschließlich als EPS oder PDF angenommen.

 

 

 

Genehmigt durch das Plenum am 13. Oktober 2023

Termine
… darf man das? 21.10.2024 19:00 - 21:00 — Kupfersaal Leipzig, Kupfergasse 2, 04109 Leipzig
Vertrauen – naiv oder notwendig? 29.10.2024 19:00 - 21:00 — Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Karl-Tauchnitz-Straße 1, 04107 Leipzig
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Gelehrter Antisemitismus: Spannung und Kontroverse im Zeitalter der Emanzipation 12.12.2024 17:15 - 18:15 — Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Karl-Tauchnitz-Straße 1, 04107 Leipzig
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Diffusion Fundamentals IconInterdisziplinäres Online Journal für Diffusionstheorie in Kooperation mit der Universität Leipzig:
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