Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können sich derzeit bei einer der Länder-Akademien oder der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina mit einem Forschungsvorhaben um die Aufnahme in das Akademienprogramm bewerben. Das Vorhaben muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den Kriterien des Akademienprogramms entsprechen. Abgabefrist für den Vorantrag ist der 31.01.2026. Das von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften koordiniete Akademienprogramm ist das derzeit größte geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland und wird von Bund und Ländern getragen.
Das Akademienprogramm ist das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften. Es
dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften und den historisch arbeitenden Rechts-, Wirt-
schafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser Bereiche
mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale
Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen
von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.