Theodor-Frings-Preis

Ordnung zur Verleihung des Theodor-Frings-Preises der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und der Universität Leipzig vom 18. November 2013


§ 1
In ehrendem Gedenken an das verdienstvolle Wirken von Prof. Dr. Theodor Frings, 1927–1968 Ordinarius an der Alma mater Lipsiensis und 1946–1965 Präsident der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, wird ein gemein­samer Preis verliehen.

§ 2
Der Theodor-Frings-Preis wird in Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft sowie für germanistische Forschungen mit interdisziplinärem Ansatz zuerkannt.

§ 3
Die Vergabe des Preises erfolgt an Einzelpersonen. Dafür sind vor allem wissenschaftliche Arbeiten vorzusehen, die in den dem jeweiligen Preis­verleihungsjahr voranliegenden drei Jahren publiziert wurden.

§ 4

  1. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Prämie in Höhe von 2.000,- Euro.
  2. Die Prämie wird von der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und von der Universität Leipzig zu gleichen Teilen von je 1.000,- Euro finanziert.

§ 5

  1. Vorschlagsberechtigt sind:
    • seitens der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig der Präsident/ die Präsidentin und der Vorsitzende/ die Vorsitzende der Sprachwissenschaftlichen  Kommission,
    • seitens der Universität Leipzig der Rektor/die Rektorin und der Dekan/die Dekanin der Philologischen Fakultät.
  2. Bewerbungen oder Vorschläge sind unter Beigabe von zwei Gutachten bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich begründet entweder beim Präsidenten/bei der Präsidentin der Sächsischen Akademie der Wissenschaften oder beim Rektor/bei der Rektorin der Universität Leipzig einzureichen.
  3. Die Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine Auswahlkommission. Ihr gehören an
    • der Sekretar/die Sekretarin der Philologisch-historischen Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften als Vorsitzender/Vor­sitzende,
    • der Dekan/die Dekanin der Philologischen Fakultät der Universität Leipzig als stellvertretender Vorsitzender/stellvertretende Vorsitzende (eine Vertretung durch den Direktor/die Direktorin des Instituts für Germanistik ist möglich),
    • der Vorsitzende/die Vorsitzende der Sprachwissenschaftlichen Kom­mission der Sächsischen Akademie der Wissenschaften,
    • ein weiterer Professor/eine weitere Professorin der Philologischen Fakultätder Universität, der/die durch den Dekan/die Dekanin benannt wird,
    • ein Ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissen­ schaften aus dem Bereich der neueren Philologien, das durch den Sekretar/die Sekretarin der Philologisch-historischen Klasse benannt wird.


§ 6

  1. Die Entscheidung über die Preisverleihung wird auf Vorschlag der Auswahlkommission, die weitere Gutachten anfordern kann, durch den Präsidenten/die Präsidentin der Sächsischen Akademie der Wissen­schaften zu Leipzig und den Rektor/die Rektorin der Universität Leipzig gemeinsam getroffen.
  2. Es kann ein Preis pro Jahr verliehen werden.
  3. Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Sächsischen Akademie der Wissenschaften gemeinsam durch den Präsidenten/die Präsidentin der Sächsischen Akademie der Wissen­schaften und den Rektor/die Rektorin der Universität Leipzig.


§ 7
Die Ordnung wurde vom Plenum der Sächsischen Akademie der Wissen­ schaften am 14. Juni 2013 verabschiedet  und vom Akademischen Senat der Universität Leipzig am 10. September 2013 beschlossen. Sie tritt nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 13. Oktober 1998 außer Kraft.

Leipzig, 18. November 1998

Präsident der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Prof. Dr. phil. Pirmin Stekeler-Weithofer
Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. med. Beate A. Schücking

 

Die bisherigen Preisträger/-innen:


Dr. phil. Luise Czajkowski; verliehen am 12. April 2024.
Prof. Dr. Arvi Sepp; verliehen am 11. Dezember 2020.
PD Dr. phil. habil. Jörn Weinert; verliehen am 8. Dezember 2017. 
Dr. phil. Christine Ganslmayer; verliehen am 11. April 2014. 
Dr. phil. Mathilde Schrumpf; verliehen am 15. April 2011. 
Dr. phil. Brigitte Bulitta; verliehen am 17. April 2009. 
Dr. phil. Dagmar Helm; verliehen am 23. April 2004. 
Universitätsprofessor Dr. Peter Ernst (Wien); verliehen am 11. April 2003. 
Dr. Dr. Georg Schuppener; verliehen am 12. April 2002. 
Prof. Dr. Manfred Lemmer; verliehen am 20. April 2001. 
Prof. Dr. Ulla Fix; verliehen am 14. April 2000. 
Prof. Dr. Emil Skála (Praha); verliehen am 9. April 1999. 
Dr. Ingeborg Köppe; verliehen am 17. April 1998. 
Prof. Dr. phil. habil. Rainer Kößling; verliehen am 17. April 1997. 
Dr. Marianne Schröder; verliehen am 11. Oktober 1996. 
Dr. Gunter Bergmann; verliehen am 11. Oktober 1996. 
Dr. Heinrich Götz; verliehen am 21. April 1995. 

 

Termine
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