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Codex diplomaticus Saxoniae

Anschrift:
Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig
Codex diplomaticus Saxoniae
Neustädter Markt 19
D-01097 Dresden

Tel.: (0351) 81 41 68 04 / -06
Fax: (0351) 81 41 68 20
E-Mail: mathias.kaelble@mailbox.tu-dresden.de

Der „Codex diplomaticus Saxoniae“ wurde 1860 von der Sächsischen Staatsregierung als Editionsvorhaben für sämtliche die wettinischen Markgrafen, Landgrafen, Herzöge und Kurfürsten sowie ihre sächsischen Territorien betreffenden Urkunden von den Anfängen bis zur Leipziger Teilung (1485) gegründet. Mit seinen 27 bislang erschienenen Bänden stellt der „Codex“ das zentrale mittelalterliche Urkundenwerk für den sächsisch-thüringischen Raum dar. Aufgrund der hohen reichspolitischen Bedeutung der Landgrafen von Thüringen, Markgrafen von Meißen und Herzöge bzw. Kurfürsten von Sachsen und aufgrund der herausragenden Stellung Sachsens und Thüringens unter den deutschen Geschichtslandschaften des hohen und späten Mittelalters kommt dem Editionsvorhaben weit überregionale Bedeutung zu.

Die nach 1918 erheblich ins Stocken geratene Arbeit am „Codex“ wurde mit der Eingliederung der Sächsischen Kommission für Geschichte in die Sächsische Akademie der Wissenschaften im Jahr 1956 ein Akademieprojekt, konnte aber auch in diesem Rahmen nicht nachhaltiger gefördert werden. Seit 1998 setzten intensive Bemühungen zur Wiederaufnahme der „Codex“-Bearbeitung ein, die schließlich 2002 zur Fortsetzung des „Codex“ zunächst als Teil des Akademieprojekts „Quellen und Forschungen zur Sächsischen Geschichte“ führten. Seit 2008 ist der „Codex“ wieder ein eigenständiges Akademieprojekt, das arbeitsteilig mit dem Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde in Dresden (ISGV) die Editionsarbeit weiterführt. Während die auf Sachsen konzentrierten „Codex“-Hauptteile II (Sächsische Klöster, Stifte, Städte) und III (Papsturkunden in Sachsen) vom ISGV bearbeitet werden, übernimmt die Akademie die Fortsetzung des Hauptteils I, der die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen umfasst und dem überregionale Bedeutung zukommt. Die 2002 begonnenen Arbeiten galten zunächst der Erarbeitung eines Register- und Ergänzungsbandes zu dem 1898 erschienenen Hauptteil I A 3, der die Markgrafen- und Landgrafenurkunden von 1196 bis 1234 enthält. Derzeit wird verstärkt an der Edition der mark- und landgräflichen Diplome der Jahre 1235 bis 1247 gearbeitet.

Die Wiederaufnahme der Edition der älteren Markgrafen und Landgrafenurkunden nach über einhundert Jahren stellt einen Markstein für die landes- und reichsgeschichtliche Forschung in Deutschland dar.

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