Der „Codex diplomaticus Saxoniae“ wurde 1860 von der Sächsischen
Staatsregierung als Editionsvorhaben für sämtliche die wettinischen
Markgrafen, Landgrafen, Herzöge und Kurfürsten sowie ihre sächsischen
Territorien betreffenden Urkunden von den Anfängen bis zur Leipziger
Teilung (1485) gegründet. Mit seinen 27 bislang erschienenen Bänden
stellt der „Codex“ das zentrale mittelalterliche Urkundenwerk für den
sächsisch-thüringischen Raum dar. Aufgrund der hohen reichspolitischen
Bedeutung der Landgrafen von Thüringen, Markgrafen von Meißen und
Herzöge bzw. Kurfürsten von Sachsen und aufgrund der herausragenden Stellung
Sachsens und Thüringens unter den deutschen Geschichtslandschaften des
hohen und späten Mittelalters kommt dem Editionsvorhaben weit
überregionale Bedeutung zu.
Die nach 1918 erheblich ins Stocken geratene Arbeit am „Codex“ wurde
mit der Eingliederung der Sächsischen Kommission für Geschichte in die
Sächsische Akademie der Wissenschaften im Jahr 1956 ein
Akademieprojekt, konnte aber auch in diesem Rahmen nicht nachhaltiger
gefördert werden. Seit 1998 setzten intensive Bemühungen zur
Wiederaufnahme der „Codex“-Bearbeitung ein, die schließlich 2002 zur
Fortsetzung des „Codex“ zunächst als Teil des Akademieprojekts „Quellen
und Forschungen zur Sächsischen Geschichte“ führten. Seit 2008 ist der „Codex“ wieder ein eigenständiges Akademieprojekt, das arbeitsteilig mit dem Institut für Sächsische
Geschichte und Volkskunde in Dresden (ISGV) die Editionsarbeit weiterführt. Während die auf
Sachsen konzentrierten „Codex“-Hauptteile II (Sächsische Klöster,
Stifte, Städte) und III (Papsturkunden in Sachsen) vom ISGV bearbeitet werden,
übernimmt die Akademie die Fortsetzung des Hauptteils I, der die
Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen umfasst
und dem überregionale Bedeutung zukommt. Die 2002 begonnenen Arbeiten
galten zunächst der Erarbeitung eines Register- und Ergänzungsbandes zu
dem 1898 erschienenen Hauptteil I A 3, der die Markgrafen- und
Landgrafenurkunden von 1196 bis 1234 enthält. Derzeit wird verstärkt an der
Edition der mark- und landgräflichen Diplome der Jahre 1235 bis 1247
gearbeitet.
Die Wiederaufnahme der Edition der älteren Markgrafen und
Landgrafenurkunden nach über einhundert Jahren stellt einen Markstein
für die landes- und reichsgeschichtliche Forschung in Deutschland dar.