Theodor-Frings-Preis
Ordnung zur Verleihung des Theodor-Frings-Preises der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und der Universität Leipzig vom 17. November 1998
§ 1
In ehrendem Gedenken an das verdienstvolle Wirken von Prof. Dr. Theodor Frings, 1927–1968 Ordinarius an der Alma mater Lipsiensis und 1946–1965 Präsident der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, wird ein gemeinsamer Preis verliehen.
§ 2
Der Theodor-Frings-Preis wird in Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der Germanistik, insbesondere der deutschen Sprache sowie der Geschichte der deutschen Literatur und Kultur, einschließlich ihrer Wechselbeziehungen zu den benachbarten Völkern, verliehen.
§ 3
Die Verleihung des Preises erfolgt an Einzelpersonen. Sie soll – unabhängig vom Vorschlagsrecht – allein nach den wissenschaftlichen Leistungen der Auszuzeichnenden erfolgen.
§ 4
- Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Prämie in Höhe von 2000,– €.
- Die Prämie wird von der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und von der Universität Leipzig zu gleichen Teilen von je 1000,– € finanziert.
§ 5
- Vorschlagsberechtigt sind:
- seitens der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig der Präsident und der Vorsitzende der Sprachwissenschaftlichen Kommission,
- seitens der Universität Leipzig der Rektor und der Dekan der Philologischen Fakultät.
- Vorschläge sind bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich begründet entweder beim Präsidenten der Sächsischen Akademie oder beim Rektor der Universität einzureichen.
- Die Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine Auswahlkommission. Ihr gehören an:
- der Sekretar der Philologisch-historischen Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften als Vorsitzender,
- der Dekan der Philologischen Fakultät der Universität Leipzig als stellvertretender Vorsitzender (eine Vertretung durch den Direktor des Instituts für Germanistik ist möglich),
- der Vorsitzende der Sprachwissenschaftlichen Kommission der Sächsischen Akademie der Wissenschaften,
- ein weiterer Professor der Philologischen Fakultät der Universität, der durch den Dekan benannt wird,
- ein Ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften aus dem Bereich der neueren Philologien, das durch den Sekretar der Philologisch-historischen Klasse benannt wird.
§ 6
- Die Entscheidung über die Preisverleihung wird auf Vorschlag der Auswahlkommission durch den Präsidenten der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und den Rektor der Universität Leipzig gemeinsam getroffen.
- Es kann ein Preis pro Jahr verliehen werden.
- Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Sächsischen Akademie der Wissenschaften gemeinsam durch den Präsidenten der Sächsischen Akademie der Wissenschaften und den Rektor der Universität Leipzig
§ 7
Die Ordnung wurde vom Akademischen Senat der Universität Leipzig am 13.10.1998 beschlossen. Sie tritt nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig in Kraft. Gleichzeitig tritt die gemeinsame Ordnung vom 1. Dezember 1994 außer Kraft.
Leipzig, 17. November 1998
Präsident der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Prof. Dr. G. Lerchner
Rektor der Universität Leipzig, Prof. Dr. med. V. Bigl
Die bisherigen Preisträger:
Dr. Heinrich Götz; verliehen am 21. April 1995.
Dr. Gunter Bergmann; verliehen am 11. Oktober 1996.
Dr. Marianne Schröder; verliehen am 11. Oktober 1996.
Prof. Dr. phil. habil. Rainer Kößling; verliehen am 17. April 1997.
Dr. Ingeborg Köppe; verliehen am 17. April 1998
Prof. Dr. Emil Skála (Praha); verliehen am 9. April 1999.
Prof. Dr. Ulla Fix; verliehen am 14. April 2000.
Prof. Dr. Manfred Lemmer; verliehen am 20. April 2001.
Dr. Dr. Georg Schuppener; verliehen am 12. April 2002.
Universitätsprofessor Dr. Peter Ernst (Wien); verliehen am 11. April 2003.
Dr. phil. Dagmar Helm; verliehen am 23. April 2004.
Dr. phil. Brigitte Bulitta; verliehen am 17. April 2009.
